Der Bundesgerichtshof hat zwei Lebend-Organspendern recht gegeben, die sich nicht gut aufgeklärt fühlen. Sämtliche Risiken müssten umfangreich angesprochen werden.
Von Martin Wortmann
KARLSRUHE. Ohne umfassende Aufklärung ist eine Organ-Lebendspende rechtswidrig. Ärzte und Gerichte dürfen nicht davon ausgehen, dass die Spender für nahe Angehörige alles tun und daher ohnehin unter allen Umständen einwilligen würden, stellte am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klar. Für eine entsprechende „hypothetische Einwilligung“ sei hier„kein Raum“. Denn die strengen gesetzlichen Vorgaben dienten dem Schutz potenzieller Lebendspender vor sich selbst.